| | | | C. Aussagen des Beschuldigten | | 1. Anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 9. April 2013 (act. 1/II/01-10) gab der Beschuldigte an, er habe nichts mit der fraglichen Auseinandersetzung vor dem „[...]“ im Holenstein-Areal in Glarus zu tun. Er sei zwar am Abend des 28./29. März 2013 in diesem Lokal gewesen, zur Tatzeit habe er sich aber bereits zu Hause befunden, nachdem er alleine mit dem Auto nach Hause gefahren sei. Angesprochen auf die Auskunftsperson C.______ sagte der Beschuldigte, er kenne diese vom Ausgang im „[...]“ her. Sie sei „nicht als braves Mädchen bekannt“ und seiner Meinung nach „ein Absturz“, da sie alle möglichen Drogen konsumiere.