Sodann wurde der Beschuldigte zwar in seiner allerersten Einvernahme durch die Polizei weiterbefragt, obwohl er sagte, er wünsche einen Verteidiger (vgl. act. 1/II/02). Da er die dabei gemachten Aussagen aber in späteren Befragungen (in welchen er jeweils eine Verteidigerin bzw. einen Verteidiger zur Seite hatte) widerrief und ein Teilgeständnis abgab (act. 1/II/24), ist dies nicht weiter relevant. | | | | C. Aussagen des Beschuldigten | | 1. Anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 9. April 2013 (act. 1/II/01-10) gab der Beschuldigte an, er habe nichts mit der fraglichen Auseinandersetzung vor dem „[...]“ im Holenstein-Areal in Glarus zu tun.