Als er an C.______ und B.______ vorbeigegangen sei, habe er C.______ unvermittelt eine Ohrfeige gegeben. Daraufhin habe B.______ „He“ gesagt, worauf der Beschuldigte diesem zwei Faustschläge gegen das Kinn versetzt habe. B.______ sei bewusstlos zu Boden gestürzt und habe einen doppelten Kieferbruch erlitten. Der Beschuldigte habe dann die Flucht ergriffen, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. | | 2. Der Beschuldigte hat im Laufe des Strafverfahrens eingestanden, am 29. März 2013 zur vorgeworfenen Tatzeit vor dem „[...]“ im Holenstein-Areal gewesen zu sein und B.______ einen Schlag ausgeteilt zu haben (vgl. u.a. act. 1/II/23 ff.).