III. Schuldpunkt Vorfall Holenstein – eingeklagter Sachverhalt | | | | A. Anklagesachverhalt Vorfall Holenstein; Beweismittel | | 1. Gemäss Anklageschrift vom 27. Januar 2014 (act. 2) seien C.______ und B.______ am 29. März 2013, morgens um zirka 02:30 Uhr beim Nachtlokal „[...]“ im „Holenstein“-Areal in Glarus im Bereich des Zugangswegs zum Parkplatz gestanden und hätten sich unterhalten, nachdem sie dieses Lokal zuvor besucht hätten. Etwas später sei der Beschuldigte zusammen mit vier Kollegen aus demselben Lokal durch diesen Zugangsweg gekommen und unterwegs in Richtung Parkplatz gewesen. Als er an C.______ und B.______ vorbeigegangen sei, habe er C.___