Er wurde mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren (abzüglich 2 Tage Haft) bestraft und die Probezeit wurde auf 4 Jahre festgesetzt. Zudem wurde A.______ mit einer Busse von CHF 1‘000.– belegt. Für den Fall, dass diese nicht bezahlt würde, sah die Vorinstanz die Umwandlung der Busse in eine unbedingt vollziehbare Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen vor. Sodann wurde festgestellt, dass A.______ gegenüber B.______ dem Grundsatz nach für den ihm am 29. März 2013 zugefügten Schaden ersatzpflichtig ist. Hinsichtlich der Höhe des Schadens bzw. des Schadenersatzes wurde B.______ auf den Zivilweg verwiesen. Im Übrigen wurde A.______ im vorinstanzlichen Urteil verpflichtet, B.__