Dem Berufungsbeklagten 2 und Anschlussberufungskläger 2 sei die unentgeltliche Prozessführung zu gewähren und in der Person von Rechtsanwältin Y.______ eine unentgeltliche Rechtsvertreterin zu bestellen. | | | | | ____________________ | | | | | | Das Gericht zieht in Betracht: | | | |