Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass der Beschuldigte bereit ist, dem Privatkläger B.______ eine Genugtuung von maximal CHF 1‘500.– zu bezahlen. | | | | | 7. | Die vorinstanzlichen Verfahrens- und Gerichtskosten seien je hälftig dem Beschuldigten und dem Staat aufzuerlegen. | | | | | 8. | Verfahrensantrag: Es sei Rechtsanwalt X.______ mit Wirkung ab 6. Oktober 2014 auch für das obergerichtliche Verfahren als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten einzusetzen. | | | | |