{"Signatur": "GL_OG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-05-13", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_OG_001_OG-2015-00010_2016-05-13.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=648&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=7&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "a1e653896f2646d74d0294c5eaf5a052"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["OG.2015.00010", "OGS.2016.32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht 13.05.2016 OG.2015.00010 (OGS.2016.32)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht 13.05.2016 OG.2015.00010 (OGS.2016.32)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht 13.05.2016 OG.2015.00010 (OGS.2016.32)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwere Körperverletzung"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:52:53", "Checksum": "ba9fe1e0e2852424726b3587036f3757", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Obergericht 13.05.2016 OG.2015.00010 (OGS.2016.32)\nRegeste:\nSchwere Körperverletzung\n\n\nüberhaupt nicht berührt. Nachdem er gesehen habe, wie u.a. seine Kollegen\nerste Hilfe leisteten, habe er sich vom „[...]“ entfernt und sei zum\nBahnhof Glarus gelaufen, wohin danach die Kollegen gekommen seien. Sie\nseien an jenem Abend mit seinem Auto zum Holenstein-Areal gefahren. Dann\nhabe er die Autoschlüssel vor dem Eintritt in den „[...]“ seinem Kollegen\nL.______ abgegeben, weil er ziemlich viel Alkohol zu trinken begonnen habe,\nnamentlich Vodka mit Red-Bull oder mit Orangensaft.\n|\n|\n|\n|\nD. Aussagen von\nB.______\n|\n|\n1. B.______ wurde am\n6. April 2013 erstmals polizeilich als Auskunftsperson befragt (act. 1/III/01-09).\nDabei gab er zu Protokoll, er habe sich am 29. März 2013 zwischen\n02.00 und 03.00 Uhr draussen vor dem „[...]“ im Bereich links beim Container,\nwo ein schmaler Weg zu den oberhalb des „[...]“ liegenden Parkplätzen\nführe, mit seiner Kollegin C.______ unterhalten. Neben ihnen sei eine Gruppe\nvon ungefähr fünf Männern gestanden. Plötzlich habe einer der Männer mit\nC.______ ein Gespräch begonnen bzw. diese „angefickt“. Dann habe einer der\nGruppe, nämlich der Beschuldigte, dieser eine Ohrfeige gegeben. Er\n(B.______), habe in der Folge zum Beschuldigten – hinter C.______ stehend –\n„He“ gesagt. Daraufhin habe ihn derselbe unverzüglich zweimal mit der\nrechten Hand mitten ins Gesicht geschlagen. Bereits nach dem ersten Schlag\nsei er nicht mehr „bei sich“ gewesen, den zweiten Schlag habe er gar nicht\nmehr richtig gespürt. Der erste Schlag habe ihn am Kinn getroffen. Wie ihn\nder zweite Schlag getroffen habe, könne er nicht mehr genau sagen. Er sei\n„wie ein Kartoffelsack“ zu Boden gegangen und habe ungefähr zehn Sekunden\nlang das Bewusstsein verloren. Dann habe er die Männer-Gruppe gefragt, was\ndies solle. Ob ihm die Gruppe etwas geantwortet habe, wisse er nicht mehr.\nDer Beschuldigte aber sei nicht mehr bei der Gruppe gestanden. Er\n(B.______) sei kein Schlägertyp und habe noch nie mit jemandem Probleme gehabt.\nEr könne nicht nachvollziehen, weshalb der Beschuldigte diesen Angriff\nverübt habe, habe er doch keinerlei Anlass dazu gegeben. Alkohol habe er an\njenem Abend in normalem Masse getrunken, nämlich vermutlich zwei bis drei\nBiere. Beim Vorfall habe er einen doppelten Kieferbruch und Rippenprellungen\nerlitten. Ausserdem leide er unter starken Kopf- und Ohrenschmerzen,\nSchlafproblemen und Bluthochdruck. Er sei aufgrund einer Lebertransplantation\ngesundheitlich vorbelastet und regelmässig in ärztlicher Kontrolle. Er\nkönne seit der Kieferoperation nicht beissen und den Mund nur wenige Zentimeter\nweit öffnen. Während mindestens sechs Wochen könne er ausschliesslich\nflüssige Nahrung zu sich nehmen und er werde für längere Zeit\narbeitsunfähig sein.\n|\n|\n2. Bei seiner zweiten\npolizeilichen Befragung als Auskunftsperson vom 15. April 2013\n(act. 1/III/10-15) sagte B.______, er sei sich „200 Prozent sicher“,\ndass der Beschuldigte ihn geschlagen habe. Nicht ganz sicher sei er\nbezüglich der Tatzeit, es könne auch früher als um 02.30 Uhr gewesen sein.\nEr habe sich damals vor dem „[...]“ beim Container mit seiner Kollegin\nC.______ unterhalten. Eine vier Männer (u.a. den Beschuldigten und\nL.______) umfassende Gruppe Ausländer sei wohl auf dem Heimweg gewesen und\nhabe den schmalen Kiesweg hoch zu den Parkplätzen gehen wollen. Zwei der\nMänner seien zirka einen Meter vor den anderen beiden gelaufen. Ob der\nBeschuldigte vorne oder hinten gelaufen sei, wisse er nicht mehr. Plötzlich\nhabe der Beschuldigte etwas zu C.______ gesagt. Ob diese geantwortet habe,\nwisse er nicht. Dann habe er gesehen, wie der Beschuldigte C.______ eine\nOhrfeige gegeben habe. Anschliessend habe er „He“ gesagt, den Beschuldigten\naber nicht angefasst. Nun habe ihm der Beschuldigte mit der rechten Hand\nzwei Faustschläge ins Gesicht verpasst. L.______ sei direkt beim Schlag\ndabei gewesen, mit nicht mehr als einem Meter Abstand zu ihm. Nachdem er\n(B.______) zu Boden gefallen sei, sei der Täter in Richtung Parkplätze\ngerannt und seine Kollegen seien normal zu den Parkplätzen gelaufen. Er sei\nzirka zehn Sekunden am Boden gewesen. Als er wieder zu sich gekommen sei,\nhabe er sich an ein Geländer gelehnt und Blut ausgespuckt. Dann sei er zu\nden Parkplätzen hochgegangen, wo sich bereits S.______ (Betreiber des\n„[...]“), C.______ und sein Kollege R.______ wie auch zwei bis drei Männer\nder fraglichen Ausländergruppe befunden hätten. Der Beschuldigte sei nicht\nmehr vor Ort gewesen. Aus der Stimmung der Gruppe schliesse er, dass der Beschuldigte\nsicherlich betrunken gewesen sei. Die Heilung seiner Verletzungen verlaufe\ngut, abends habe er aber immer noch starke Kiefer- und Kopfschmerzen und\nder Bluthochdruck sei noch nicht in Ordnung. Auch leide er nach wie vor unter\nSchlafproblemen. Sodann müsse er wahrscheinlich eine Zahnkorrektur vornehmen.\nEr könne noch nicht beissen und müsse noch Schmerzmittel nehmen.\n|\n|\n3. Sodann wurde B.______ am\n14. Januar 2014 durch die Anklägerin als Auskunftsperson\n(Art. 178 lit. a StPO) befragt (act. 1/0/01-05). Dabei gab\nB.______ wiederum an, am fraglichen Abend (28./29. März 2013) ab zirka\n23.00 oder 23.30 Uhr mit C.______ im „[...]“ in Glarus gewesen zu sein.\nZirka eine Viertelstunde vor dem Vorfall seien sie beide nach draussen\ngegangen, wo sie sich beim Kiesweg zum Parkplatz unterhalten hätten. Sie\nhätten sich gegen eine Mauer gelehnt und plötzlich den Beschuldigten\ngesehen, welchen er zuvor nie getroffen bzw. nicht gekannt habe. Dieser sei\nmit einigen Kollegen auf sie zugekommen, wobei der Beschuldigte einer der\nvordersten in der Gruppe gewesen sei. Er denke, diese hätten nichts mit\nihnen zu tun haben, sondern zu den parkierten Autos gelangen wollen. Er\nhabe keinen Blickkontakt zu den Männern gehabt und den Beschuldigten gar\nnicht beachtet, sondern mit C.______ gesprochen. Plötzlich habe der Beschuldigte\nC.______ ohne Grund eine Ohrfeige gegeben. Er habe daraufhin nur „He“"}