Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Privatkläger zu einem Sechstel auferlegt, jedoch abgeschrieben, und im Übrigen auf die Gerichtskasse genommen. Dem Beschuldigten wird für das gesamte Verfahren aus der Gerichtskasse eine Entschädigung für anwaltliche Verteidigung von insgesamt CHF 8‘460.20 (inkl. MwSt. und Auslagen) zugesprochen, zahlbar an Rechtsanwalt B.______. Dem Privatkläger wird für das gesamte Verfahren keine Entschädigung zugesprochen. Schriftliche Mitteilung an: