Wird das Motorrad nicht innert 90 Tagen nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids abgeholt, wird es durch die Kantonspolizei Glarus verwertet bzw. auf Kosten der Staatskasse entsorgt. Die Kosten der Untersuchung und des vorinstanzlichen Verfahrens werden auf die Gerichtskasse genommen. Die Gerichtsgebühr für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf CHF 2‘000.–. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Privatkläger zu einem Sechstel auferlegt, jedoch abgeschrieben, und im Übrigen auf die Gerichtskasse genommen.