6. | Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Privatkläger zu einem Sechstel auferlegt, jedoch abgeschrieben, und im Übrigen auf die Gerichtskasse genommen. | | 7. | Dem Beschuldigten wird für das gesamte Verfahren aus der Gerichtskasse eine Entschädigung für anwaltliche Verteidigung von insgesamt CHF 8‘460.20 (inkl. MwSt. und Auslagen) zugesprochen, zahlbar an Rechtsanwalt B.______. | | 8. | Dem Privatkläger wird für das gesamte Verfahren keine Entschädigung zugesprochen. | | | | | 9. | Schriftliche Mitteilung an: | |