5. | Diese soeben gewonnene Erkenntnis wird weiter aufgrund folgender Weg-Zeit-Rechnung untermauert: Wie vorne erwogen, richtete der von Mitlödi herkommende und vor dem Fridolin-Gebäude links einspurende Beschuldigte vor seinem Abbiegemanöver in die Sernftalstrasse seinen Blick erstmals bewusst auf die Gegenfahrbahn, als er am südlichen Ende der Einspurstrecke anhielt (vgl. vorne, E. IV.7b). Ausserdem blickte er in diesem Moment noch zur Sernftalstrasse und zum dortigen Fussgängerstreifen, um zu prüfen, ob dort die Fahrbahn für seine Abbiegefahrt frei ist. Diese Blicke nehmen nach der allgemeinen Lebenserfahrung durchaus zumindest rund zwei Sekunden Zeit in Anspruch.