BGer 6S.686/2001 vom 18. Februar 2002 E. 2a je m.w.H.). | | | b) Der Umfang der Sorgfaltspflichten eines nach links abbiegenden Automobilisten richtet sich nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und der Verkehrsregelnverordnung (VRV). Gemäss diesen Erlassen hat derjenige, der nach links abbiegen will, gegen die Strassenmitte zu halten, d.h. einzuspuren, und vor dem Abbiegen dem entgegenkommenden Fahrzeugen den Vortritt zu lassen (Art. 36 Abs. 1 und 3 SVG). Weiter dürfen beim Einspuren der für den Gegenverkehr bestimmte Raum nicht beansprucht (Art. 13 Abs. 2 VRV), die Kurve nicht geschnitten (Art.