Es erlitt Totalschaden, wobei vor allem die linke Seite des Motorrads, primär im hinteren Bereich, beschädigt wurde. Der Privatkläger lag nach der Kollision mit erheblichen Beinverletzungen in Rücklage auf dem Trottoir, wobei sein linker Turnschuh am Fussraster seines Motorrads eingeklemmt blieb. Sodann wurde bei der Kollision der Schutzhelm des Privatklägers weggeschleudert und dieser kam in erheblicher Entfernung von der Unfallstelle nördlich der Verzweigung Hauptstrasse/Sernftalstrasse im Wiesland zu liegen.