Da er auf der Gegenfahrbahn und im Bereich seines beabsichtigten Abbiegewegs niemanden sah, fuhr er wieder an, worauf es zur Kollision mit dem Privatkläger, einem entgegenkommenden vortrittsberechtigten Motorradfahrer, kam. | | | Dieser war von Schwanden her auf der unmittelbar vor der Verzweigung gerade verlaufenden Hauptstrasse mit einer Geschwindigkeit von zirka 70 km/h (entsprechend der dort signalisierten Höchstgeschwindigkeit) unterwegs in Richtung Glarus, wobei dessen Frontbeleuchtung um die Unfallzeit nicht funktionierte bzw. nicht leuchtete.