9. | Zusammenfassend ist nach Würdigung sämtlicher in Betracht fallender Beweismittel folgender Sachverhalt erstellt: | | | Der Beschuldigte fuhr am Abend des 25. Oktober 2013 mit seinem Personenwagen von Glarus her auf der Hauptstrasse in Richtung Schwanden und beabsichtigte eingangs Schwanden nach links in die Sernftalstrasse, auf welcher sich unmittelbar nach der Verzweigung ein Fussgängerstreifen befindet, abzubiegen. Hierfür befuhr er um zirka 20:45 Uhr mit Abblendlicht sowie den linken Richtungsanzeiger betätigend die vor der Verzweigung bestehende Einspurstrecke und hielt vor dem Linksabbiegen an deren südlichem Ende an.