43 Fotos Nr. 4809-4816, 4827-4829, 4861-4870) ist ersichtlich, dass vor allem die linke Seite des Motorrads, primär im hinteren Bereich, beschädigt wurde. | | | Dieses beim Motorrad und beim Personenwagen vorliegende Schadensbild deutet darauf hin, dass das Motorrad seitlich und eher im hinteren Bereich vom Personenwagen getroffen wurde (vgl. auch den Polizeirapport vom 6. Februar 2014 [act. 1/I/001 S. 2], in welchem aus der Perspektive des Personenwagens des Beschuldigten von einer „frontalen/seitlichen“ Kollision die Rede ist), als es sich schon fast nicht mehr im Abbiegebereich des Personenwagens befand (ebenso die Vorinstanz in act. 23 E. II.12.).