Zur Geschwindigkeit des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Kollision finden sich unterschiedliche Schilderungen der Beteiligten. Der Beschuldigte erklärte zunächst in seiner polizeilichen Einvernahme vom 25. Oktober 2013, er sei angefahren und da habe es auch bereits „geklöpft“ (act. 1/I/002 S. 3). In der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 27. Juni 2014 (act. 1/IV/001 S. 2) gab er dann an, der Motorradfahrer sei in ihn hineingefahren, während er stillgestanden sei. Anlässlich der Hauptverhandlung vor Vorinstanz vom 15. Oktober 2014 (act.