13 S. 6). | | | b) Den weiteren Verlauf seiner Fahrt nach dem Halt auf der Einspurstrecke schildert der Beschuldigte wie folgt (act. 1/I/002 S. 2 f.; act. 13 S. 2 f.; act. 47 S. 2): Am südlichen Ende der Einspurstrecke stehend habe er ein erstes Mal zur Gegenfahrbahn geschaut und geprüft, ob ihm kein anderer Verkehrsteilnehmer entgegenkomme. Nachdem er niemanden gesehen habe, sei er angerollt. Als er angefahren sei, habe es auch bereits „geklöpft“. Aus dem Dunklen sei ein Motorrad ohne Licht von Schwanden her in Richtung Mitlödi gekommen. Zum Reagieren sei es aber schon zu spät gewesen.