7. | a) In Bezug auf den Beginn des vom Beschuldigten ausgeführten Abbiegevorgangs in die Sernftalstrasse stimmen die Angaben der Beteiligten untereinander sowie mit den weiteren Akten überein (Fahrt von Mitlödi herkommend auf der Hauptstrasse und dann Einbiegen in die Einspurstrecke vor der Verzweigung; vgl. u.a. act. 1/I/002 S. 2 und act. 1/I/003 S. 3).