Wahrscheinlich war es somit zu dieser Zeit dunkler als anlässlich des Unfalls. Dennoch geben die Aufnahmen einen gewissen Aufschluss zumindest über das Verhältnis bzw. die Lage dunklerer und hellerer Stellen auf der Hauptstrasse, auch wenn Fotoaufnahmen selbstredend möglicherweise ein Bild vermitteln, welches nicht vollständig den in der Realität herrschenden Verhältnissen entspricht. | | | f) Die Rechtsvertretung des Privatklägers machte in der Berufungsverhandlung vom 23. Oktober 2015 (act.