nördlich des Werkhofs von Schwanden her gesehen am linken Strassenrand, vgl. act. 1/I/017 S. 2 und S. 3 oben; sowie act. 41) und dass die Strassenbeleuchtung im Bereich der überdachten Parkplätze nördlich des Werkhofs im Vergleich zu den übrigen Strassenleuchten um mehrere Meter zurückversetzt ist (vgl. Planausschnitt der Technischen Betriebe Glarus Süd betreffend öffentliche Beleuchtung, act. 41, Position der Leuchte Nr. 406 im Vergleich zu den Positionen der Leuchten Nr. 403-405 sowie act. 1/I/017 S. 2 und S. 3 oben). Ohne nennenswerten Einfluss auf diesen dunklen Bereich blieben dabei am Augenschein die am Fridolin-Gebäude angebrachte Beleuchtung der Firmentafel (vgl. act. 1/I/017 S. 3