Was die Lichtverhältnisse anbelangt, stellte das Obergericht an diesem Augenschein erstens fest, dass die Dämmerung bereits deutlich fortgeschritten und es entsprechend dunkel war. Zweitens fiel dem Obergericht auf, dass trotz Betriebs der bereits beschriebenen (vorne, E. IV.5a), in regelmässigen Abständen angebrachten Strassenbeleuchtung ein ungefähr 20-25 Meter langer Bereich der Hauptstrasse, nämlich eine auf Höhe des nördlichen Endes des Fridolin-Gebäudes (d.h. zirka 30 Meter [nördliches Ende] bis zirka 55 Meter [südliches Ende] vom südlichen Ende der Einspurstrecke entfernt) liegende Fläche auf der Fahrspur in Richtung Glarus (vgl. nachfolgende Skizze) –vor