eingeschaltetem Abblendlicht abgestellten Polizeifahrzeug (Personenwagen; vgl. zum Ganzen: act. 35, 38, 41-42, 44, 46). | | | d) Was die Lichtverhältnisse anbelangt, stellte das Obergericht an diesem Augenschein erstens fest, dass die Dämmerung bereits deutlich fortgeschritten und es entsprechend dunkel war.