Die Aussagen von F.______ weisen einige Anhaltspunkte auf, welche die Beschreibung als realitätsgetreu bzw. glaubhaft erscheinen lassen, so z.B. seine Gefühlsäusserung, wonach er für sich gedacht habe, der Fahrer habe auch noch Mut, in der Nacht ohne Licht zu fahren (act. 1/I/004 S. 2) und das stellenweise vorsichtige Berichten (klare Deklaration, dass er nicht mehr wisse, welche Witterung geherrscht habe und dass es ihm zufolge Dunkelheit unmöglich ist, das Motorrad zu beschreiben, act. 1/I/004 S. 2 f.). Die Verteidigung weist sodann zutreffend darauf hin (act.