___ (act. 1/I/004 S. 2), wonach er im Zeitraum zwischen 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr in Schwanden auf der Hauptstrasse ein in Fahrtrichtung Glarus fahrendes Motorrad gesehen habe, bei welchem vorne kein Licht geleuchtet habe. Weiter ist im Einsatzprotokoll des Rettungsdiensts (act. 1/I/015) als Alarmzeit 20:56 Uhr vermerkt und im Polizeirapport heisst es, die Meldung durch den Sanitätsnotruf an die Polizei sei um 20:50 Uhr erfolgt (act. 1/I/001 S. 5). Es ist daher als erstellt zu betrachten, dass der Unfall – wie im als Anklageschrift geltenden Strafbefehl festgehalten – am 25. Oktober 2013 um zirka 20:45 Uhr geschah.