1. | a) Der Beschuldigte anerkennt den im Strafbefehl (act. 2) wiedergegeben Sachverhalt insoweit, als er bestätigte, am 25. Oktober 2013 abends mit dem Personenwagen GL […] von Glarus auf der Hauptstrasse in Richtung Schwanden unterwegs gewesen zu sein und eingangs Schwanden in die Sernftalstrasse abgebogen zu haben. Ebenso stellt er nicht in Abrede, dass er bei diesem Abbiegevorgang grundsätzlich vortrittsbelastet war und sich eine Kollision mit dem entgegenkommenden Privatkläger ereignete, durch welche Letzterer verletzt wurde (vgl. u.a. act. 1/I/002, 1/III/001, 13 S. 2, 49 S. 2).