Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten in der Anklage vor (act. 2 S 10 ff.), er sei am 17. August 2009 um ca. 19.30 Uhr vor der von ihm verwalteten Liegenschaft Viehmarktgasse 7 in Laufen dem Mieter S.W. begegnet, welcher im August 2009 mit der Mietzahlung in Rückstand geraten sei. Der Beschuldigte habe sich nach der ausstehenden Miete erkundigt, S.W. am Kragen gepackt und tätlich bedroht. Daraufhin sei der Beschuldigte kurz in einem nebenanliegenden Lebensmittelladen verschwunden. Als er wieder zurückgekehrt sei, habe er S.W. mit dem Tod bedroht für den Fall, dass die Miete nicht bis am folgenden Tag beglichen sei. Dadurch habe sich der Beschuldigte der Drohung im Sinne von Art.