Kommt hinzu, dass die Drittansprüche ebenfalls aufgeführt sind im Inventar, auf welches die Steigerungsunterlagen hinweisen. Die Versicherung hat denn auch bereits am 16. November 2009 den Verwaltungsratspräsidenten der konkursiten Hotel Alpenblick AG (act. I/270) und am 3. Dezember 2009 S.M. (act. I/125) befragt. Aufgrund des Protokolls der Grundstücksteigerung sowie der übrigen Konkursakten wäre für die Versicherung auch sofort ersichtlich gewesen, dass noch ein jüngeres, aktualisiertes Inventar vorhanden sein muss. Aufgrund der Bauwesenversicherung war der Versicherung auch bekannt, dass der Beschuldigte das Hotel renovieren wird.