Aufgrund dieser Verträge wusste die Versicherung, dass der Beschuldigte das Hotel mit Inventar aus einem Konkursverfahren ersteigert hatte und er nun beabsichtigte, das Hotel zu renovieren. Für die Ermittlung der Schadenhöhe ist daher aufgrund der Fachkenntnis und Geschäftserfahrung der Versicherungsgesellschaft davon auszugehen, dass diese sich für die Regulierung des Schadenfalles alle notwendigen Unterlagen beschafft, namentlich die Konkursakten beizieht und Erkundigungen beim Konkursamt einholt. Kommt hinzu, dass die Drittansprüche ebenfalls aufgeführt sind im Inventar, auf welches die Steigerungsunterlagen hinweisen.