Darin seien noch sämtliche Gegenstände des Freihandverkaufs aufgeführt gewesen. Das Konkursamt habe demnach dem Beschuldigten im Vorfeld der Versteigerung ein Inventar herausgegeben, das längst nicht mehr aktuell gewesen sei, obwohl bereits ein aktualisiertes Inventar vom 30. Oktober 2008 existiert habe. Dieses Inventar vom 18. September 2008 habe der Beschuldigte der Zürich Versicherung weitergeleitet, dort aber die Mitteilung erhalten, damit sei der Versicherung nicht gedient, da die Gegenstände nach Liquidationswerten aufgeführt seien, die Versicherung sich aber auf Neuwerte beziehe. Daraufhin habe der Beschuldigte die HotRest Inventar AG beauftragt (siehe act.