Selbst wenn der Beschuldigte sowohl die gültige Inventarliste als auch das von ihm unterzeichnete Steigerungsprotokoll nicht gekannt haben sollte, bleibe die Tatsache bestehen, dass sich die Behauptung des Beschuldigten und die Schadensanzeige spätestens am 28. April 2010 als dreiste Lüge entpuppten, als im Hotel Waldhaus diverses Mobiliar festgestellt wurde, welches der Beschuldigte als sein Eigentum und als verbrannt bezeichnet hatte, obwohl es freihändig verkauft bzw. ausgesondert worden war. Mehr noch, der Beschuldigte wolle diese Gegenstände in seinem Hotel gesehen haben, obwohl sie unmittelbar nach dem Konkurs, somit fast ein Jahr vor der Versteigerung, verkauft worden waren.