Tatsächlich habe das Konkursamt in einem Freihandverkauf am 26. August 2008 Gegenstände im Betrag von Fr. 15‘000.‑ der Firma K.W. in Zürich übereignet. Ausserdem seien aus der ursprünglichen Inventarliste Gegenstände im Wert von rund Fr. 49‘000.‑ ausgesondert worden, auf welche Drittansprüche bestanden, nämlich seitens der Klausen Resort. Auf den massgebenden Inventarlisten des Konkursamtes sei dies – im Gegensatz zur Ansicht der Vorinstanz – klar erkennbar. Die entsprechenden Bezeichnungen seien auf den an der Steigerung aufgelegten Listen ersichtlich. Dessen ungeachtet habe der Beschuldigte die Inventarliste der HotRest Inventar AG bei der Schadensmeldung unbesehen übernommen.