Dies ergebe ein entsorgtes Volumen von 76 m3. Dieses setze sich zusammen aus dem anerkanntermassen entsorgten Mobiliar von 19 Zimmern sowie dem Bauschutt der gesamten bis zum Brand erfolgten Ausräumarbeiten, in deren Zug Decken, Boden- und Wandteppiche entsorgt worden seien. Da erscheine es nicht abwegig, dass die errechneten 76 m3 aus nur diesem Abfall bestanden hätten. Die Staatsanwaltschaft habe es unterlassen, genau abzuklären, was hier entsorgt worden sei, obwohl dies unter den gegebenen Verhältnissen, da der gesamte Bauschutt mit der Bahn habe entsorgt werden müssen, gut machbar gewesen wäre.