Die Staatsanwaltschaft umschreibt in der Anklage das inkriminierte betrügerische Vorgehen des Beschuldigten im Wesentlichen wie folgt (act. 2 S. 8 Bst. c): | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Im Verzeichnis der HotRest Inventar AG, welches der Beschuldigte seiner Versicherung als Grundlage für seine Ansprüche aus dem Brandfall eingegeben habe, seien einige Positionen gekennzeichnet. Es handle sich dabei um das Mobiliar von 19 Zimmern sowie vom Treppenaufgang vom 3. in den 4. Stock, das sich gemäss Aussage des Beschuldigten beim Brandausbruch nicht mehr im Hotel befunden habe.