Er selber habe nach dem Erwerb der Liegenschaft keine eigene Inventarliste erstellt. Bei dieser Besprechung habe er bekannt gegeben, dass sich abgesehen von den markierten Positionen, welche Zimmermobiliar betroffen hätten, alle im Verzeichnis aufgeführten Gegenstände zum Zeitpunkt des Brandes im Hotel befunden hätten. Der Beschuldigte wolle all diese Gegenstände nämlich kurz vorher im Hotel gesehen haben. Anlässlich einer zweiten Besprechung mit der Zürich am 14. Mai 2010 habe er an dieser Version festgehalten.