42 S. 18 – 20). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 3.2.— Die Vorinstanz erwog im Wesentlichen (act. 42 E. III. 6. S. 20 f.), es sei trotz der umfangreichen Untersuchung völlig unklar, wie genau das Feuer entstand. Ohne substantiierte Kenntnis des natürlichen Kausalverlaufs, bei dem die Entfachung des Feuers die zentrale Rolle spiele, könne „jedoch nicht ohne unüberwindliche Zweifel im Sinne von Art. 10 Abs. 3 StPO beurteilt werden, ob das Verhalten des Beschuldigten im Hinblick auf diesen Moment, da das Feuer entstanden sei, conditio sine qua non war oder nicht“.