oben E. II. A. 1.1.). Vor der Vorinstanz äusserte der Beschuldigte, dass er nach der Sanierung einen Mietzinsertrag von Fr. 10‘000.‑ bis Fr. 15‘000.‑ als realisierbar betrachtet habe, andernfalls er das Objekt weiterverkauft hätte (act. 42 S. 24 oben). Diese Erwartung erscheint nicht von vornherein als realitätsfern. Immerhin nämlich war die Klausen Resort Management AG laut Angaben von S.M. bereits als mögliche Mieterin des sanierten Hotelgebäudes vorgesehen, wobei ein Mietzins von Fr. 14‘000.‑ pro Monat (act. I/94 Ziff. 50; act. V/24 oben) zur Debatte gestanden habe, mithin Fr. 168‘000.‑ im Jahr.