Aus objektiver Warte ist der Kaufpreis von Fr. 1,9 Mio. soweit ersichtlich als ökonomisch vertretbar zu bezeichnen. Der Beschuldigte hatte mit der WIR-Bank das Hypothekardarlehen über Fr. 1,9 Mio. zu damals als massvoll zu bezeichnenden Bedingungen ausgehandelt. Der vereinbarte Zinssatz betrug 1 % (Fr. 19‘000.‑ p.a.) und das Darlehen war jährlich um Fr. 76‘000.‑ [nicht Fr. 38‘000.‑, wie von der Vorinstanz fälschlicherweise erwähnt; act. 42 S. 24 unten] zu amortisieren, wobei die Abzahlungen in WIR-Geld zu erfolgen hatten und die erste Semesterrate von Fr. 38‘0000.‑ per Ende Dezember 2010 fällig wurde (act. I/318).