Unmittelbar vor der Versteigerung zog dann Bank das im Voraus schriftlich eingereichte Steigerungsangebot in Höhe von Fr. 2‘414‘000.‑ zurück; im Gantlokal war aber immerhin eine Delegation der WIR-Bank anwesend und hätte fraglos mitgeboten, wäre der bankintern gesetzte „Richtpreis“ von Fr. 1,9 Mio. nicht gerufen worden (oben E. II. A. 2.1. Bst. a-c). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | cc) Aus objektiver Warte ist der Kaufpreis von Fr. 1,9 Mio. soweit ersichtlich als ökonomisch vertretbar zu bezeichnen.