Die WIR-Bank als Grundpfandgläubigerin hätte nämlich bei einem Preisangebot unter Fr. 1,9 Mio. in die Versteigerung eingegriffen und mitgeboten. Die Bank hatte sich denn auch bereits vor der Versteigerung mit dem Beschuldigten auf einen Gantpreis von jedenfalls Fr. 1,9 Mio. verständigt und mit ihm vorab einen Hypothekardarlehensvertrag in entsprechender Höhe abgeschlossen (oben E. II. A. 1.2. Bst. c). Unmittelbar vor der Versteigerung zog dann Bank das im Voraus schriftlich eingereichte Steigerungsangebot in Höhe von Fr. 2‘414‘000.‑ zurück;