Obwohl die Schätzung des Konkursamtes für die Gebäulichkeiten (Hotel und Personalhaus) samt Einrichtungsgegenständen auf „lediglich“ rund Fr. 1,5 Mio. lautete, bot der Beschuldigte auf Anhieb Fr. 1,9 Mio. Dieses Gebot blieb in der Folge das einzige, womit die Gant zur Verblüffung aller Anwesenden bereits nach wenigen Minuten beendet war (siehe oben E. II. A. 1.2. Bst. d). In Kenntnis der Hintergründe aber lichten sich die Nebel unweigerlich und der ganze Vorgang erscheint als durchaus plausibel. Die WIR-Bank als Grundpfandgläubigerin hätte nämlich bei einem Preisangebot unter Fr. 1,9 Mio. in die Versteigerung eingegriffen und mitgeboten.