| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b) Die Untersuchung hat keine direkten Beweise zutage gefördert, dass der Beschuldigte S.Y. selber den Brand im Hotel Alpenblick gelegt hätte. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs am 4. November 2009, kurz nach 10 Uhr, hielt sich S.Y. bereits seit rund zwei Stunden nicht mehr in Braunwald auf. An jenem Morgen fuhr S.Y. gemäss seinen Angaben zusammen mit seinem Sohn und O.A. mit der Bahn kurz vor acht Uhr ins Tal nach Linthal hinunter (siehe oben E. II. A. 1.5. Bst. a).