I/1 Anhang 5). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | c) Der Beschuldigte S.Y. erwähnte zu seinen persönlichen Verhältnissen vor 2002/03 Folgendes (siehe act. IV/24 und act. OG 19 S. 3-5): Bis zu seinem 8. Altersjahr habe er in der Türkei gelebt; dann hätten seine Eltern ihn nach Deutschland geholt, da sein Vater in W./Deutschland ein Juwelier- und Lebensmittelgeschäft habe. Mit 16 sei er zurück in die Türkei gegangen, habe dort nach dem Gymnasium ein Germanistikstudium begonnen, welches er nach eineinhalb Jahren abgebrochen habe.