| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b) Vor Obergericht erklärte der Beschuldigte S.Y., seit 2006/07 mache er Renovationen „im grossen Stil“. Er besitze inzwischen mehrere Liegenschaften in der Schweiz und versteuere ein Jahreseinkommen von Fr. 200‘000.‑ (act. OG 19 S. 4 f.). Diese Verdienstangabe deckt sich in etwa mit der Steuerveranlagung 2007 (act. IV/35). Im März 2010 bezifferte der Beschuldigte gegenüber der Polizei sein Einkommen auf Fr. 20‘000.‑ pro Monat und sein Vermögen, vor allem Liegenschaften, auf Fr. 1,5 Mio.;