Zwischen C.K. und ihm gebe es nichts Schriftliches, alles basiere auf Vertrauensbasis. Er engagiere sich unentgeltlich für die Liegenschaften von C.K.. Seit April 2004 beziehe er von der Arbeitslosenkasse des Kantons Solothurn monatlich Fr. 6‘000.‑, nachdem er ca. Mitte 2004 nach B. in eine Wohnung von C.K. gezogen sei, wo er ab und zu schlafe; mehrheitlich aber halte er sich bei seiner Familie (Ehefrau und drei Kinder; siehe act. OG 19 S. 3 unten) in W./Deutschland auf (siehe zum Ganzen act. IV/24 f.). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b)