, stand das Hotel Alpenblick in einem Rutschgebiet und damit in einer geologisch problematischen Zone. In den Steigerungsbedingungen des Konkursamtes wurde explizit auf diesen Umstand sowie auf den „allgemein […] schlechten baulichen Zustand“ nachdrücklich hingewiesen (siehe act. I/322 S. 6 Ziff. 21). Als Folge des instabilen Untergrunds wies das Hotelgebäude am Gemäuer an verschiedenen Orten erkennbare Risse auf (siehe etwa act. I/1 S. 11 und S. 13; act. III/604 S. 6). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | e)