siehe auch oben E. II. A. 1.1.). Bei der folgenden konkursamtlichen Versteigerung habe eine Interessengruppe, welcher er [I.V.] ebenfalls angehört habe, das Hotel zu einem Preis von maximal Fr. 250‘000.‑ erwerben wollen, der Beschuldigte S.Y. habe jedoch gleich zu Beginn der Gant Fr. 1,9 Mio. geboten (act. I/272). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | d) Wie bereits weiter oben kurz angesprochen (E. II. A. 1.2. Bst. e und 1.3. Bst. b), stand das Hotel Alpenblick in einem Rutschgebiet und damit in einer geologisch problematischen Zone.