| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | c) I.V., VR-Präsident der vormaligen Eigentümerin des Hotels (siehe oben E. II. A. 1.2. Bst. a), erklärte gegenüber der Zürich Versicherung, dass vorab der Zustand der Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage des Hotels desolat gewesen sei; nach dem Konkurs der Hotel Alpenblick Braunwald AG im Juni 2008 hätten daher in Absprache mit dem Konkursamt und der WIR-Bank einzig noch das Restaurant mit Küche sowie die Wäscherei durch die Klausen Resort Management AG weiter betrieben werden können (act. I/271; siehe auch oben E. II. A. 1.1.).