Kurze Zeit später seien die Fenster geborsten und erste Flammen hätten aus einem Fenster der Nordseite (Treppenhaus zum 1. Stock) geschlagen, ehe nur kurz danach bereits auch auf der Südseite Flammen festgestellt worden seien. Eine solche Brandentwicklung sei nur als Folge einer Brandlegung im Bereich Rezeption/Hotelhalle/ Treppenhaus (siehe dazu den Grundriss des Parterregeschosses bei act. I/211) möglich, zumal im Bereich der Rezeption mit den dort gelagerten Matratzen genügend brennbares Material vorhanden gewesen sei, welches mit oder auch ohne Brandbeschleunigungsmittel hätte entzündet werden können (act. I/311 S. 12 f. Ziff. 8.5 und Ziff. 9).